Der Kanal ist empfindlich

Längst nicht alles, was durch die Kanalisation fließt, gehört auch dort hin. Häufig ist es Gedankenlosigkeit, wenn Abfälle oder auch umweltgefährdende Stoffe in den Abfluss gekippt werden. Die Folgen können gravierend sein: von Ablagerungen in den Kanälen über Schäden an Betriebsanlagen bis zum Zusammenbruch der biologischen Abwasserreinigung.

Die Entwässerungssatzung der Stadt Overath schreibt deshalb vor, dass Stoffe, die die öffentliche Kanalisation und die Reinigungsleistung der Kläranlagen beeinträchtigen, nicht ins Abwasser gegeben werden dürfen. Dazu gehören unter anderem feste Abfälle wie Müll, Asche oder Küchenabfälle, ebenso wie Benzin, Heizöl, Farben und Lacke.

Nicht ins WC gehören:

Farben, Lacke, Lösungsmittel und andere Chemikalien …

… verunreinigen das Wasser. Auch chemische Mittel wie Rohrreiniger belasten es schwer oder können in den Klärwerken oft gar nicht abgebaut werden. Chemikalien sollten über Schadstoffsammelstellen entsorgt werden.

Feste Stoffe und Gegenstände (Textilien, WC- und Babyfeuchttücher, Wattestäbchen- und pads, Rasierklingen, Tampons und Binden, Windeln, Kondome, Katzenstreu oder Kunststoffe)

… können Hausleitungen und die Kanalisation verstopfen, im schlimmsten Fall Pumpen außer Betrieb setzen und zu Störungen im Klärwerk führen. All das muss in Klärwerken mit großem technischen Aufwand und enormen Zusatzkosten entfernt werden. Übrigens: Auch Zigarettenkippen verunreinigen durch ihre Giftstoffe zusätzlich das Wasser.

Speisereste, Fette und Öle …

… verkleben die Kanalisation und führen zu Geruchsbelästigungen. Schädlinge wie Ratten werden durch die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette angelockt. Diese gehören in die Restmüll, besser in die Biotonne.

Medikamente …

… bauen sich in der Regel nur schwer ab. Viele der darin enthaltenen Wirkstoffe können selbst modernste Kläranlagen nicht entfernen. So gelangen diese dann in den Wasserkreislauf. Deswegen dürfen Medikamente und Chemikalien keinesfalls über den Ausguss oder die Toilette entsorgt werden. Nicht mehr benötigte oder abgelaufene Medikamente gehören in den Hausmüll, wo sie anschließend verbrannt werden.

Eine komplette Auflistung der Stoffe und Abwässer, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen, finden Sie in der Entwässerungssatzung der Stadt Overath.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter aus der technischen Abteilung.