Darf ich mein Auto zu Hause waschen?
Immer wieder stellt sich die Frage, ob das Waschen von Fahrzeugen auf dem eigenen Grundstück zulässig ist. Wir möchten Ihnen hierzu eine Orientierung geben und bestehende Unsicherheiten reduzieren.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass beim Waschen von Fahrzeugen Abwasser entsteht, das regelmäßig mit Schadstoffen wie Öl, Kraftstoffrückständen und Reinigungsmitteln belastet ist. Dieses Abwasser darf nur ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Eine Autowäsche auf einem öffentlichen Grundstück oder einer öffentlichen Verkehrsfläche ist nicht statthaft.
- Eine Fahrzeugwäsche außerhalb von Waschanlagen kommt nur in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass
- das anfallende Abwasser vollständig aufgefangen wird,
- keine Einleitung in den Boden oder in die öffentliche Kanalisation (insbesondere in den Niederschlagswasserkanal) erfolgt und
- die anschließende Entsorgung nachweislich ordnungsgemäß über eine geeignete Abwasserbehandlungsanlage (z. B. Waschanlage mit Abscheider) erfolgt.
- Die satzungsrechtlichen Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt Overath sind unbedingt zu beachten. Eine Erweiterung der privaten Abwasseranlage bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Overath.
Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf eine Autowäsche auf dem privaten Grundstück vorgenommen werden. Diese Anforderungen sind im privaten Bereich allerdings nur mit erheblichem technischem Aufwand erfüllbar und kaum zuverlässig sicherzustellen.
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass bereits geringe Mengen von verunreinigtem Wasser, die z. B. in Straßeneinläufe gelangen, zu einer Belastung von Gewässern führen können – vor allem in Gebieten mit Trennsystem.
Um Risiken für die Umwelt zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen sicher einzuhalten, empfehlen wir, Fahrzeugwäschen ausschließlich in dafür vorgesehenen Waschanlagen oder SB-Waschplätzen durchzuführen. Dort ist eine ordnungsgemäße Behandlung des Abwassers sichergestellt. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Entwässerungssatzung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Stadtwerke Overath
Die Betriebsleitung