Darf ich mein Auto zu Hause waschen?

Immer wieder taucht die Frage auf, ob das Autowaschen erlaubt ist oder nicht. Wir möchten deshalb die notwendigen Voraussetzungen erläutern und damit zur Beseitigung der Unsi­cherheit beitragen.

Grundsätzlich ist das Waschen des Autos zu Hause, also auf dem eigenen Grundstück, erlaubt. Dabei sind allerdings wichtige Voraussetzungen zwingend zu beachten

  1. Die Autowäsche muss auf dem eigenen privaten Grundstück durchgeführt werden. Eine Autowäsche auf einem öffentlichen Grundstück oder einer öffentlichen Verkehrsfläche ist nicht statthaft.
  2. Das Auto muss auf einer befestigten, nicht wasserdurchlässigen Fläche (z. B. Asphalt, Beton, Verbundsteine, usw.) gewaschen werden. Ein Waschvorgang auf einer  befestig­ten, wasserdurchlässigen Fläche (Rasengittersteine, Ökopflaster, Schotter, usw.) oder der belebten Bodenzone (Rasen, Wiese, Waldboden, usw.) ist nicht erlaubt.
  3. Das verwendete Wasser wird durch den Waschvorgang zu häuslichem Schmutzwasser (Abwasser) und muss deshalb leitungsgebunden in den öffentlichen Schmutz- bzw. Mischwasserkanal eingeleitet werden. Zu diesem Zweck ist die befestigte, wasserun­durchlässige Fläche mit einem Ablauf zu versehen, der an den Schmutzwasseranschluss des Grundstückes angeschlossen ist. Die oberirdische Ableitung des Schmutzwassers auf die öffentliche Straße, Nachbargrundstücke  oder wasserdurchlässige Flächen ist nicht erlaubt. Die Einleitung des Schmutzwassers in den öffentlichen Regenwasser­kanal ist nicht erlaubt.
  4. Die satzungsrechtlichen Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt Overath sind unbedingt zu beachten. Eine Erweiterung der privaten Abwasseranlage bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Overath.

 

Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf eine Autowäsche auf dem privaten Grundstück vorgenommen werden. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Entwässe­rungssatzung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Stadtwerke Overath

Die Betriebsleitung