Niederschlagswasserbeseitigung

? Warum muss ich Niederschlagswassergebühren bezahlen?

Die Niederschlagswasserbeseitigung und –klärung unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen. Es müssen entsprechend dimensionierte Kanäle für die Ableitung von Niederschlagswasser, sowie spezielle Bauwerke wie beispielsweise Regenrückhaltebecken vorgehalten, finanziert und betrieben werden.

Die Gesamtkosten der Niederschlagswasserbeseitigung werden auf die angeschlossenen Grundstücke verteilt. Maßstab zur Verteilung der Kosten auf die Einzelgrundstücke ist dabei jeweils die befestigte und/oder bebaute, abflusswirksame Fläche.

 
Die Grundstückseigentümer unterliegen der Mitwirkungspflicht und sind dazu verpflichtet die aktuell angeschlossene Fläche sowie mögliche Änderungen bei den Stadtwerken anzuzeigen. Die Flächenangaben können durch die Stadtwerke überprüft werden.

Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen sind die Stadtwerke gerne behilflich. Benötigen Sie Unterstützung bei der Berechnung, so vereinbaren Sie einen Termin unter 02206/602 - 174.

? Für welche Flächen muss ich zahlen?

Die Gebühr wird nach den befestigten und überbauten Grundstücksflächen berechnet, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Es wird nach verschiedenen Versiegelungsarten unterschieden:

Als bebaute Flächen gelten alle Grundflächen der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude zuzüglich Dachvorsprüngen und Überdachungen (z.B. Carports).

Als stark befestigte Flächen gelten die auf dem Grundstück betonierten, plattierten, gepflasterten oder mit anderen wasserundurchlässigen Materialien versehenen Flächen (z.B. Hofflächen, Garageneinfahrten, Parkplätze, Terrassen). Bei diesen Flächen kann es sich um schwach befestigte Flächen handeln, wenn wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine, Ökopflaster o.Ä. verlegt wurden. Den Nachweis muss der Grundstückseigentümer mittels Vorlage eines Herstellerattests erbringen. Schwach befestigte Flächen werden nur zu 50% angesetzt.

Diese Regelungen finden Sie auch in unserer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

? Wie werden die angeschlossenen Flächen ermittelt? 
 
Die Grundstückseigentümer sind von sich aus verpflichtet, angeschlossene Flächen zu melden. Änderungen sind unaufgefordert und unverzüglich nach Fertigstellung der Baumaßnahme mitzuteilen.

Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier.

Ein grobes Aufmaß anhand eines Luftbildes ist auch mit der kostenfreien und öffentlich zugänglichen Version des Geoportals des Rheinisch-Bergischen Kreises möglich, welches Sie unter folgendem Link finden: https://rbk3.rbkdv.de/MapSolution/apps/app/client/appkatasteropen
(Zunächst in der oberen Zeile aufs Fernrohr klicken, Adresse eingeben, linke Spalte: Luftbild anklicken, obere Zeile: Lineal "Skizzieren und Messen)

Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger werden die Mitarbeiter der Stadtwerke die gebührenrelevanten Flächen stetig überprüfen.