Grundstücksentwässerungsanlagen (Klärgruben)

Grundstücke, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, entwässern das auf dem Grundstück anfallende häusliche Abwasser mittels Grundstücksentwässerungsanlagen.

Zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zählen vollbiologische Kleinkläranlagen, sonstige Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.

Die Stadt Overath betreibt in ihrem Gebiet die Entsorgung der Inhalte der Grundstücksentwässerungsanlagen als öffentliche Einrichtung.

Die Entsorgung umfasst die Entleerung der Anlagen, sowie die Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte.

Die Abfuhr der Grundstücksentwässerungsanlagen erfolgt ausschließlich durch einen von den Stadtwerken beauftragten Abfuhrunternehmer.

Möchten Sie, dass Ihre Klärgrube abgefahren wird, so vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Jahresabfuhrunternehmer der Fa. Heinz Hensel unter folgender Rufnummer: 02205 5537.