Einbau eines Nebenzählers (Abzugszähler) zur Erfassung von Wasserschwundmengen

? Was ist ein Nebenzähler?

Verwenden Sie Frischwasser zum Bewässern Ihres Gartens, kommt unter Umständen der Einbau eines Nebenzählers für Sie in Frage.

Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden.

Das bedeutet, dass diese nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermengen von der Schmutzwassergebühr befreit werden können.
 

? Welche Anforderungen muss der Zähler erfüllen?

Der Nachweis dieser nicht eingeleiteten Wassermenge muss über einen zusätzlichen, geeichten und fest in die Gartenwasserleitung installierten Wasserzähler erfolgen (kein Zapfhahnzähler zum Anschrauben an den Wasserhahn).

Die Installation hat frostsicher in einer Wasserleitung zu erfolgen, die ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird (Zapfhahn außerhalb des Wohngebäudes).

Von dort darf keine Einleitung in den Kanal – weder direkt (Waschbecken, Bodenablauf, Schwimmbad usw.) noch indirekt (Flächengefälle zum Straßenkanal, Pumpe usw.) – möglich sein.

Bei entsprechenden Vorkommnissen, z.B. Ablehnung einer Überprüfung, Fehlen des Zählers, Überschreitung der Eichfrist, Entfernung der Plombe, Frostschaden wird keine Reduzierung vorgenommen.

Bevor der Zähler durch die Stadtwerke nicht abgenommen und verplombt wurde, werden die Wassermengen, die hierüber bezogen werden, auch nicht von den Schmutzwassergebühren befreit.
 

? Lohnt sich ein Zählereinbau?

Bevor Sie sich einen Zähler kaufen und einbauen lassen, sollten Sie Folgendes bedenken:

Erfahrungsgemäß werden für die Gartenbewässerung vergleichsweise nur geringe Wassermengen benötigt und dies hätte eine geringe Reduzierung der Schmutzwassergebühren zur Folge.

Bei 1 m³ Schmutzwasser = 1000 Liter hätten Sie in 2023 eine Gebührenersparnis von 4,16 €.

Hinzu kommen allerdings die Kosten für eine geeichte Wasseruhr (Eichfrist und somit Eichung bzw. Neuanschaffung alle 6 Jahre) und die Installationsarbeiten, welche privat beauftragt werden müssen. Der turnusmäßige Austausch muss rechtzeitig und unaufgefordert im Eichablaufjahr erfolgen und mit dem Antrag (s.u.) bekanntgegeben werden.

Ab dem 01.01.2020 erheben die Stadtwerke eine Verwaltungsgebühr für die Abnahme dieser privaten Nebenzähler i. H. v. 45 €.

Oftmals ist es lohnenswerter, sich eine Regenwassertonne in den Garten zu stellen.
 

? Darf ich mein Schwimmbecken über den Nebenzähler befüllen?

Nein. Es dürfen von dieser Zapfstelle keine Wassermengen zur Befüllung von Schwimmbecken genutzt werden, da dieses Abwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes darstellt und daher dem öffentlichen Schmutzwasserkanal zugeleitet werden muss.
 

? Wie beantrage ich einen Nebenzähler?

Unter der Rubrik Downloads finden Sie das Formular zur Beantragung eines Abzugszählers. Die Einbauvorschriften und weitere Hinweise ergeben sich hieraus. Bitte beachten Sie diese ebenfalls.

Der Antrag ist vom Grundstückseigentümer (Gebührenpflichtiger) zu stellen. Bitte denken Sie daran, den Antrag vollständig auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen (Fotos jeweils vom Einbauort und vom Zähler, Rechnungskopie des Zählers).

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder unsicher sein, ob in Ihrem Fall eine Absetzung der Schmutzwassergebühren aufgrund von Gartenbewässerung infrage kommt, setzen Sie sich bitte vor Tätigung einer Investition unter werke@remove-this.overath.de oder telefonisch mit uns in Verbindung.

Sollten Sie Fragen zur technischen Abwicklung haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Rohrnetzmeister (02206 – 602 310).