Kanalanschlussbeitrag
? Zu welchem Zweck erhebt die Stadt Anschlussbeiträge?
Die Stadt Overath erhebt auf Grundlage der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einen Anschlussbeitrag zum Ersatz ihres durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage – als Gegenleistung für den durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteil.
Ein gezahlter Anschlussbeitrag bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass das Grundstück auch tatsächlich an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wurde.
? Wie hoch sind die derzeitigen Beitragssätze?
Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die anzuschließende Grundstücksfläche.
Beitragssätze in Overath | 2016 |
Vollanschluss (Schmutz- und Niederschlagswasser) | 9,78 € / m² |
Teilanschluss Schmutzwasser | 2,98 € / m² |
Teilanschluss Niederschlagswasser | 6,80 € / m² |
Der entsprechende Beitragssatz wird anschließend mit der anrechenbaren Grundstücksfläche multipliziert.
Die anrechenbare Grundstücksfläche bestimmt sich nach der Größe des Baugrundstücks (ist nicht zwingend das Buchgrundstück) und nach Art und Maß der Bebauung. Genaueres können Sie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung entnehmen.
? Woher weiß ich, ob für mein Grundstück noch Beiträge zu zahlen sind?
Auf Antrag teilen wir Ihnen gerne mit, ob und in welcher Höhe für ein Grundstück noch ein Anschlussbeitrag zu zahlen ist. Dazu benötigen wir die Lage des Grundstücks mit Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück.
Bitte beachten Sie, dass das Ausstellen der Erschließungskostenbescheinigung der Verwaltungsgebührensatzung unterliegt und somit kostenpflichtig ist (z.Zt. 28,50 €).
? Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht sofort zahlen kann?
Können Sie den Kanalanschlussbeitrag nicht in einer Summe zahlen, so besteht die Möglichkeit der Stundung oder der Ratenzahlung. Da diese Zahlungserleichterung nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden kann, benötigt die Stadt Overath einen schriftlichen Antrag. Diesem Antrag sind vollständige Nachweise über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Gestundete Abgaben werden nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes monatlich verzinst.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Stundung innerhalb der Zahlungsfrist, um Mahn- und Säumnisgebühren zu vermeiden.
Nähere Angaben erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.