? Wie hoch sind die Abwassergebühren in der Stadt Overath?

 

2023

2024

Schmutzwasser (Mengengebühr)

4,16 € / m³

4,61 € / m³

Schmutzwasser Grundgebühr

12,00 € / mtl.

12,00 € / mtl.

Niederschlagswasser

1,25 € / m²

1,29 € / m²

Kleinkläranlagen
(Bemessungsgrundlage=Wasserverbrauch)

 

 

vollbiologische Kleinkläranlage

0,72 € / m³

0,64 € / m³

abflusslose Grube*

13,86 € / m³

14,10 € / m³

3-Kammer-Grube/Sonstige*

0,54 € / m³

0,43 € / m³

* Für die abflusslosen Gruben wird zusätzlich eine Grundgebühr i.H.v. 113,05 € / Jahr erhoben. 

Hier geht’s zu den Trinkwassergebühren.

Eine Gesamtübersicht aller Gebühren und Beiträge finden Sie unter Downloads.

? Aufgrund welcher Berechnungsgrundlage wird die Schmutzwassergebühr erhoben?

Die Schmutzwassergebühr wird für jedes Grundstück erhoben, von dem Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Die Schmutzwassergebühr wird als Grundgebühr und als Leistungsgebühr erhoben:

Die Leistungsgebühr richtet sich nach den Wassermengen, die dem Grundstück durch die öffentliche oder andere Wasserversorgungsanlagen zugeführt werden, abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen.
Liegt zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung kein aktueller Zählerstand vor, so ist eine Schätzung auf Grundlage eines statistischen Durchschnittswertes zulässig.

Die Grundgebühr ist eine verbrauchsunabhängige Gebühr, die für jedes an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossene Gebäude berechnet wird.

 ? Aufgrund welcher Berechnungsgrundlage wird die Niederschlagswassergebühr erhoben?

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und/oder befestigten Fläche, von denen das Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalsystem gelangen kann.
 
Mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Jahre 2008 wurden Selbsterhebungsbögen im Rahmen der Mitwirkungspflicht an die Grundstückseigentümer verschickt. Diese Angaben dienten als Grundlage zur Berechnung der gebührenrelevanten Flächen.

Darüber hinaus prüfen die Stadtwerke Overath straßenweise, ob die Berechnungsgrundlagen noch aktuell und korrekt sind. So ist die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Overath gewährleistet.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Niederschlagswasserbeseitigung.

? Was ist zu tun, wenn ich mit meinem Gebührenbescheid nicht einverstanden bin?

Sie haben die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei den Stadtwerken, Balkener Str. 1a, einzulegen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid).

In vielen Fällen kön­nen so etwaige Unstimmigkeiten vor Erhebung einer Klage bereits im Vorfeld sicher behoben werden.

Wir werden Ihre Anfrage zeitnah beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.