Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicher haben Sie bereits durch die Presse erfahren, dass auf Grund der Corona-Pandemie ab dem 1. Juli 2020 die Sätze für die Umsatzsteuer (bis zum Jahresende) reduziert werden.
Die Senkung betrifft bei den Stadtwerken Overath die Umsatzsteuer der Wassergebühr von 7 % auf 5 %. Die Kosten für Abwasser sind nicht mit Umsatzsteuer belastet. Hier gibt es somit auch keine Änderungen.
Selbstverständlich wird diese Entlastung an Sie weitergeben.
Laut Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen ist bei Strom, Gas, Wärme oder Wasser in der Regel entscheidend, wann die Ablesung erfolgt. Der dann geltende Umsatzsteuersatz ist für den gesamten Abrechnungszeitraum anzuwenden.
Dies bedeutet, dass der reduzierte Umsatzsteuersatz von 5 % für das gesamte Jahr 2020 gilt, wenn Sie Ihre Zählerstände pünktlich bis zum 31. Dezember 2020 für die Jahresverbrauchsabrechnung ablesen.
Die Senkung der Umsatzsteuer führt dazu, dass sich die Bruttopreise ändern, die Sie im Jahr 2020 zahlen werden. Um diese Auswirkungen besser erkennbar zu machen, haben wir auf der nächsten Seite eine Beispielrechnung aufgestellt.
Schnell werden Sie erkennen, dass es sich bei diesen Ersparnissen – im Vergleich zu den Gesamtkosten – um nicht allzu große Beträge handelt.
Um den Verwaltungsaufwand und die internen Kosten so gering wie möglich zu halten, möchten wir die bisherigen Abschläge beibehalten. Dann müssen wir keine Änderungen in unserem Abrechnungssystem (Programmieraufwand = Zusatzkosten) vornehmen und Sie müssen auch keine Anpassungen vornehmen, falls Sie einen Dauerauftrag für die Abschläge haben.
Selbstverständlich kommt Ihnen die Senkung der Umsatzsteuer dann aber bei der Jahresabrechnung in voller Höhe zu Gute!
Wassergebühr |
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Verbrauch | 50 m³ | 100 m³ | 130 m³ | 150 m³ | 180m³ |
mit 7 % Umsatzsteuer (alt) |
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Verbrauchsgebühr pro m³ | 1,85 € | 1,85 € | 1,85 € | 1,85 € | 1,85 € |
Grundgebühr pro Jahr | 154,08 € | 154,08 € | 154,08 € | 154,08 € | 154,08 € |
Gesamtkosten pro Jahr | 246,58 € | 339,08 € | 394,58 € | 431,58 € | 487,08 € |
mit 5 % Umsatzsteuer (neu) |
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Verbrauchsgebühr pro m³ | 1,82 € | 1,82 € | 1,82 € | 1,82 € | 1,82 € |
Grundgebühr Jahr | 151,20 € | 151,20 € | 151,20 € | 151,20 € | 151,20 € |
Gesamtkosten pro Jahr | 242,20 € | 333,20 € | 387,80 € | 424,20 € | 478,80 € |
Ersparnis im gesamten Jahr 2020 durch Reduzierung | 4,38 € | 5,88 € | 6,78 € | 7,38 € | 8,28 € |
Wie Sie sehen, würden die Kosten für eine Anpassung der Abschlagsbeträge die Ersparnisse übersteigen, die Sie durch die Reduzierung der Umsatzsteuer haben werden.
Mit der Jahresverbrauchsabrechnung werden wir die komplette von Ihnen im Jahr 2020 abgenommene Menge Wasser mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz abrechnen.
Noch ein wichtiger Hinweis für unsere vorsteuerabzugsberechtigten Gewerbekunden:
ln den Abschlägen ab dem Monat Juli 2020 sind nur noch 5 % (Wasser) Umsatzsteuer enthalten. Die Höhe des Bruttoabschlages wird jedoch beibehalten. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Ihren Steuermeldungen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine geänderte Abschlagsmitteilung.
Wir wünschen Ihnen alles Gute in diesen schwierigen Zeiten. Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie uns vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag
Christoph Schmidt